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   BGH, 24.05.2012 - III ZR 309/11   

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https://dejure.org/2012,13639
BGH, 24.05.2012 - III ZR 309/11 (https://dejure.org/2012,13639)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - III ZR 309/11 (https://dejure.org/2012,13639)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - III ZR 309/11 (https://dejure.org/2012,13639)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Beurteilung eines Nachweises über die Erheblichkeit einer Angabe über eine Innenprovision für eine Anlageentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 97 Abs. 1
    Tatrichterliche Beurteilung eines Nachweises über die Erheblichkeit einer Angabe über eine Innenprovision für eine Anlageentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 309/11
    Insbesondere steht die Würdigung der Vorinstanz mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang, soweit sie sich darauf stützt, dass das prospektierte Verhältnis zwischen den so genannten weichen Kosten und dem für die Sachinvestition verbleibenden Anteil des Kapitals nach dem unwidersprochenen Vortrag des Beklagten zu 1 eingehalten wurde, also nur Kosten für Funktionsträger aufgewendet wurden, die sich im Rahmen des Prospekts gehalten haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, WM 2010, 1537 Rn. 36 ff; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2010 - III ZR 10/10, BeckRS 2011, 00113 Rn. 6 ff und vom 28. Oktober 2010 - III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213 Rn. 6 ff).
  • BGH, 28.10.2010 - III ZR 255/09

    Prospektpflichtigkeit von Sondervorteilen im Hinblick auf eine hinreichende und

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 309/11
    Insbesondere steht die Würdigung der Vorinstanz mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang, soweit sie sich darauf stützt, dass das prospektierte Verhältnis zwischen den so genannten weichen Kosten und dem für die Sachinvestition verbleibenden Anteil des Kapitals nach dem unwidersprochenen Vortrag des Beklagten zu 1 eingehalten wurde, also nur Kosten für Funktionsträger aufgewendet wurden, die sich im Rahmen des Prospekts gehalten haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, WM 2010, 1537 Rn. 36 ff; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2010 - III ZR 10/10, BeckRS 2011, 00113 Rn. 6 ff und vom 28. Oktober 2010 - III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213 Rn. 6 ff).
  • BGH, 16.12.2010 - III ZR 10/10

    Vorsatz i.R.d. § 264a Strafgesetzbuch ( StGB ) bei Verschweigen der Gewährung von

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - III ZR 309/11
    Insbesondere steht die Würdigung der Vorinstanz mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang, soweit sie sich darauf stützt, dass das prospektierte Verhältnis zwischen den so genannten weichen Kosten und dem für die Sachinvestition verbleibenden Anteil des Kapitals nach dem unwidersprochenen Vortrag des Beklagten zu 1 eingehalten wurde, also nur Kosten für Funktionsträger aufgewendet wurden, die sich im Rahmen des Prospekts gehalten haben (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2010 - III ZR 321/08, WM 2010, 1537 Rn. 36 ff; Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2010 - III ZR 10/10, BeckRS 2011, 00113 Rn. 6 ff und vom 28. Oktober 2010 - III ZR 255/09, BeckRS 2010, 28213 Rn. 6 ff).
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